Newsletter April 2024

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Offene Weinkeller im Wallis

Die Walliser Winzerinnen und Winzer öffnen ihre Türen von Donnerstag bis Samstag, 9. bis 11. Mai 2024 von 11.00 bis 18.00 Uhr. Rund 230 Weinkeller können besichtigt werden, und Weine aus mehr als 55 Rebsorten können verkostet werden. Für Liebhaber der Weine aus dem Weinkeller des Staates Wallis ist der Treffpunkt der Gutsbetrieb Grand Brûlé in Leytron, wo auch die Weine von Châteauneuf präsentiert werden.

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Ein Grossprojekt für einen modernen Rebberg

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Die heutige Parzellenstruktur in den Walliser Rebbergen hemmt die Rentabilität und die Entwicklung sowohl in wirtschaftlicher als auch in ökologischer und landschaftlicher Hinsicht. Eine Analyse der Dienststelle für Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit der Branche bestätigt diese Feststellung. Das Projekt «Rebberg des 21. Jahrhunderts» sieht Massnahmen zur Modernisierung und Rationalisierung der Strukturen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 170 Millionen Franken über einen Zeitraum von 15 Jahren vor. Der Staatsrat unterstützt das Vorgehen und beschloss, beim Grossen Rat die Gewährung eines Rahmenkredits in Höhe von 141 Millionen Franken zu beantragen.

Pressemitteilung

Bilanz der Schäden aufgrund des Frühlingsfrosts vom April 2024

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Ab der Nacht vom 18. auf den 19. April wurde im Wallis mässiger Frühlingsfrost verzeichnet. Lokal wurden die kritischen Schwellenwerte für die Frostempfindlichkeit von Spezialkulturen erreicht. Der Obst- und Gemüsesektor vermeldet keine signifikanten Schäden. Im Rebbau wurden lokal Schäden in Gebieten festgestellt, die bereits in der Vergangenheit als frostempfindlich galten. Hanglagen blieben weitgehend verschont. Auf kantonaler Ebene dürfte dieses Frostereignis nur geringe Auswirkungen auf die Menge der Weinlese 2024 haben.

Pressemitteilung

Projekt «Beweisstück Unterhose»

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Böden sind lebenswichtig. Sie sichern die Nahrungsproduktion, filtern das Wasser und ermöglichen biologische Vielfalt. Um Böden zielgerichtet zu schützen, braucht es mehr Wissen über ihre Qualität und Leistung. Die Aktion «Beweisstück Unterhose», die am 20./21. April 2024 startet, lenkt die Aufmerksamkeit der Bevölkerung mit einem Augenzwinkern auf ein ernstes und wichtiges Thema: Die Gesundheit unserer Böden. Interessierte können damit in Erfahrung bringen, wie gesund und lebendig der Boden auf ihrem Grundstück ist. Zu diesem Zweck werden Unterhosen vergraben und es wird mitverfolgt, was im Boden damit geschieht.

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Fest der Natur

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Im Rahmen des Fests der Natur wird die Sektion Biodiversität und ländlicher Raum der Dienststelle für Landwirtschaft am Sonntag, den 26. Mai 2024 von 10.00 bis 16.00 Uhr in Finhaut vertreten sein. Das ist eine Gelegenheit, Fachleute zu treffen und zu lernen, wie die extensive landwirtschaftliche Nutzung zur Erhaltung der traditionellen Landschaft und zur Biodiversität vor Ort beiträgt.

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Organigramm Herdenschutz 2024

Zivilschutz-Einsätze für den Herdenschutz

Ab sofort können Basis- und Sömmerungsbetriebe beim Sektor Herdenschutz der Dienststelle für Landwirtschaft beantragen, Zivildienstleistende für maximal zwei Wochen zur Umsetzung von Herdenschutzmassnahmen einzusetzen.

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Zusätzlicher Beitrag für den Herdenschutz

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Ab 2024 können Sömmerungsbetriebe zusätzlich zu den Sömmerungsbeiträgen einen weiteren Herdenschutzbeitrag in der Höhe von 250 Franken pro Normalstoss für die Umsetzung von individuellen Herdenschutzmassnahmen beantragen, welchen das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) finanziert. Ziel dieses Zusatzbeitrags ist es, Ausgaben im Bereich des Herdenschutzes abzugelten, die nicht durch das Bundesamt für Umwelt BAFU abgedeckt werden. Dieser Zusatzbeitrag wird ausbezahlt, wenn ein individuelles Herdenschutzkonzept (IHK) vorliegt. Die Anträge sind beim regionalen Herdenschutzberater zu stellen.

Mobile Herdenschutzhütte

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Die Unterkünfte werden im Kanton Wallis ab 2024 nicht mehr zu 100 % finanziert. Ab sofort können Sömmerungsbetriebe über ihren Herdenschutzberater ein Gesuch beim Amt für Strukturverbesserungen einreichen. Bei einem positiven Entscheid finanziert die öffentliche Hand 63% der Kosten (36% Kanton, 18% Bund, 9% Gemeinde). Die restlichen 37% sind von den Sömmerungsbetrieben oder den Bewirtschaftern zu tragen. Anspruchsberechtigt sind Sömmerungsbetriebe, die einen Hirten beschäftigen und Schafe, Ziege und weniger als einjährigen Kälber aufalpen.

Sanierung der Moderhinke in Schafherden

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Die landesweite Bekämpfung der Moderhinke beginnt am 1. Oktober 2024. Um diese schmerzhafte und ansteckende Krankheit der Schafklauen zu bekämpfen, ist die Zusammenarbeit aller Akteure der Schafbranche erforderlich. Der Kanton Wallis unterstützt die Tierbesitzer bereits seit 2021 in diese Richtung. Damit die Aktion erfolgreich durchgeführt werden kann, ist es wichtig, dass alle Schafhalterinnen und Schafhalter, auch wenn sie Schafe als Hobby halten, angemeldet sind und ihre Tiere korrekt in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) registrieren.

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Dienststelle für Landwirtschaft
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