Zusätzlicher Beitrag für den Herdenschutz
© Markus Forte / Ex-Press / BAFU
Ab 2024 können Sömmerungsbetriebe zusätzlich zu den Sömmerungsbeiträgen einen weiteren Herdenschutzbeitrag in der Höhe von 250 Franken pro Normalstoss für die Umsetzung von individuellen Herdenschutzmassnahmen beantragen, welchen das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) finanziert. Ziel dieses Zusatzbeitrags ist es, Ausgaben im Bereich des Herdenschutzes abzugelten, die nicht durch das Bundesamt für Umwelt BAFU abgedeckt werden. Dieser Zusatzbeitrag wird ausbezahlt, wenn ein individuelles Herdenschutzkonzept (IHK) vorliegt. Die Anträge sind beim regionalen Herdenschutzberater zu stellen.
Mobile Herdenschutzhütte
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Die Unterkünfte werden im Kanton Wallis ab 2024 nicht mehr zu 100 % finanziert. Ab sofort können Sömmerungsbetriebe über ihren Herdenschutzberater ein Gesuch beim Amt für Strukturverbesserungen einreichen. Bei einem positiven Entscheid finanziert die öffentliche Hand 63% der Kosten (36% Kanton, 18% Bund, 9% Gemeinde). Die restlichen 37% sind von den Sömmerungsbetrieben oder den Bewirtschaftern zu tragen. Anspruchsberechtigt sind Sömmerungsbetriebe, die einen Hirten beschäftigen und Schafe, Ziege und weniger als einjährigen Kälber aufalpen.
Sanierung der Moderhinke in Schafherden
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Die landesweite Bekämpfung der Moderhinke beginnt am 1. Oktober 2024. Um diese schmerzhafte und ansteckende Krankheit der Schafklauen zu bekämpfen, ist die Zusammenarbeit aller Akteure der Schafbranche erforderlich. Der Kanton Wallis unterstützt die Tierbesitzer bereits seit 2021 in diese Richtung. Damit die Aktion erfolgreich durchgeführt werden kann, ist es wichtig, dass alle Schafhalterinnen und Schafhalter, auch wenn sie Schafe als Hobby halten, angemeldet sind und ihre Tiere korrekt in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) registrieren.
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