Newsletter Februar 2023

Ein schönes Schaufenster für die landwirtschaftlichen Berufe an der Your Challenge
Die landwirtschaftlichen Ausbildungsgänge stellen sich anlässlich der 8. Ausgabe der Berufsmesse Your Challenge aus, die vom 8. bis 13. März im CERM in Martinach stattfindet. Die verschiedenen Facetten des Weinbaus, der Landwirtschaft, des Obst- und Gemüseanbaus werden an einem grossen Stand in der Nähe der Stände für Milchwirtschaft und Lebensmittelberufe gut sichtbar sein. Die jungen Besucher und ihre Eltern oder Lehrer können so einen Parcours erleben, der sie schnell vom Produzenten zum Verbraucher führt. Am gemeinsam von der Walliser Landwirtschaftsschule und der Walliser Landwirtschaftskammer organisierten Stand können sie sich mit derzeit in Ausbildung befindlichen Lehrlingen, jungen Berufstätigen und Lehrern oder der Direktion der Landwirtschaftsschule über Berufe, Ausbildungswege oder berufliche Möglichkeiten austauschen. Vom imposanten 6 m langen Traktor, der für den Ackerbau eingesetzt wird, bis zur vielseitig eingesetzten Drohne werden sie mit den verschiedenen Realitäten der Berufe auf dem Land konfrontiert. Sie können auch deren Produkte probieren, dank eines Obst- und Gemüseautomaten, eines Sirupverkostungswettbewerbs oder auch durch riechen und versuchen, die verschiedenen Essenzen zu erkennen, aus denen unsere Weine bestehen.
Mehr Infos: www.yourchallenge.ch/de

Vernetzungsprojekte werden bis 2025 verlängert


Nach Abschluss und Validierung der Wirkungskontrolle durch den Kanton, konnten 25 Vernetzungsprojekte bis 2025 verlängert werden. Für das Oberwallis sind es folgende Projekte: Albinen-Inden-Leukerbad, Bettmeralp, Brig-Brigerberg-Simplon, Embd-Stalden-Staldenried-Törbel, Naters, Schattenberge (Bürchen, Eischoll, Unterbäch), Südrampe (Ausserberg, Baltschieder, Eggerberg, Niedergesteln, Raron, Steg-Hohtenn), Unteres-Goms-Nordseite (Bellwald, Fiesch, Fieschertal, Lax), Visperterminen und Zeneggen. Die Verträge und Zusatzvereinbarungen, die Sie für diese Projekte unterzeichnet haben, bleiben daher in der aktuellen Form bis Ende 2025 gültig, ohne dass ein neuer Vertrag unterzeichnet werden muss. Die Bewirtschafter können für die Vernetzung auch einzelne Biodiversitätsförderflächen neu anmelden, Parzellen aus der Vernetzung nehmen oder vollständig aus der Vernetzung aussteigen. Im letzten Fall müssen die Bewirtschafter Kontakt mit dem Amt für Direktzahlungen, Sektor Biodiversität und ländlicher Raum, Michael Schmidhalter, Telefon 027 606 79 33 oder mittels Mail michael.schmidhalter@admin.vs.ch, aufnehmen.
Mehr Infos: www.vs.ch/de/web/sca/biodiversite

Pflanzenschutzmittel und Fachbewilligung: Einladung zu einem Informationsabend
Für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft ist eine Fachbewilligung erforderlich. Der Verkauf der entsprechenden Mittel ist erheblich eingeschränkt. Bewirtschafter von kleinen Flächen, insbesondere Reben, verfügen oft nicht über diese Fachbewilligung und können nun diese Mittel nicht mehr wie gewohnt einsetzen. Warum gibt es diese Regeln? Woher stammen sie? Was bedeuten sie für die Praxis? Wie kann sie der Walliser Rebbau mit vernünftigem Aufwand umsetzen? Um diese Fragen zu diskutieren, lädt die Dienststelle für Landwirtschaft alle Interessierten zu einem Info-Abend ein, der am Mittwoch, 15. März 2023 um 18.30 Uhr in der Aula des Landwirtschaftlichen Zentrums Visp und am Dienstag, 21. März 2023 um 18.30 Uhr im grossen Saal der Landwirtschaftsschule Châteauneuf (auf Französisch) stattfindet. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Sondergenehmigungen für den Einsatz bestimmter Pflanzenschutzmittel


Mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475 "Verringerung der Risiken beim Einsatz von Pestiziden" wurden die Bestimmungen des ÖLN geändert. Neu dürfen Pflanzenschutzmittel, die Wirkstoffe enthalten, die ein hohes potenzielles Risiko für Oberflächengewässer oder das Grundwasser darstellen, im ÖLN grundsätzlich nicht eingesetzt werden (Art. 18 Abs. 4 DZV). Die betroffenen Wirkstoffe sind: alpha-Cypermethrin, Cypermethrin; Deltamethrin, Dimethachlor; Etofenprox; Lambda-Cyhalothrin; Metazachlor; Nicosulfuron; S-Metolachlor; Terbuthylazinemetazachlor. Unter bestimmten Umständen kann der kantonale Pflanzenschutzdienst eine Sondergenehmigung für ihre Verwendung erteilen. 
Mehr Infos: www.vs.ch/landwirtschaft

Kauf und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
Das Umfeld im Bereich PSM hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Viele Produkte wurden zurückgezogen und neue wurden zugelassen. Die Vorschriften und Einschränkungen zur Anwendung wurden deutlich verschärft. Dabei geht es um den Schutz der Umwelt, der Konsumenten und der Anwender selber. Gemäss Pflanzenschutzmittelverordnung (Art. 64 PSMV) dürfen seit dem 01.01.2021 an nicht-berufliche Anwender nur noch PSM abgegeben werden, die für den nicht-beruflichen Gebrauch zugelassen sind. Im Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen - Pflanzenschutzmittelverzeichnis) ist für jedes PSM angegeben, ob die nicht-berufliche Anwendung gestattet ist. Die berufliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) darf nur von Personen mit einer Fachbewilligung oder einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation oder unter Anleitung solcher Personen ausgeübt werden (Art. 7 ChemRRV).
Mehr Infos: Kauf und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, www.vs.ch/landwirtschaft

Beurteilung der Transportfähigkeit von Schlachttieren


Laut Tierschutzverordnung dürfen kranke und verletzte Tiere nur zwecks Behandlung oder Schlachtung und nur so weit wie nötig transportiert werden. Dabei sind besondere Vorsichtsmassnahmen zu treffen. Weiter dürfen Tiere – ob gesund oder krank – nur transportiert werden, wenn zu erwarten ist, dass sie den Transport ohne Schaden überstehen. Demzufolge muss und darf verunfalltes Vieh vor Ort getötet werden, wenn sein Zustand einen Transport nicht zulässt wie z.B. bei Frakturen. Zu diesem Zweck sind die Hygienevorschriften zu beachten wenn ein verunfalltes Schlachttier ausserhalb eines Schlachtbetriebs getötet werden muss und das Fleisch zur menschlichen Ernährung bestimmt ist. Zusammengefasst: geht der Schutz des Tieres vor Schmerzen, Leiden oder Schäden durch einen Transport einem möglichen Erlös durch die Schlachtung vor.
Mehr Infos: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Tiertransporte

Unterstützung für die Sanierung von ländlichen Gebäuden
Im Rahmen der Revision der eidgenössischen Strukturverbesserungsverordnung hat das Bundesamt für Landwirtschaft neue Finanzhilfen eingeführt, um die Sanierung von PCB-belasteten ländlichen Gebäuden zu unterstützen.
Die revidierte Verordnung finden Sie auf: www.blw.admin.ch/Ländliche Entwicklung und Strukturverbesserungen
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Strukturverbesserungen unter 027 606 78 00.

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1950 Sitten