Newsletter August 2021

Direktzahlungen: Vergessen Sie nicht, sich für die Direktzahlungen 2022 anzumelden!
Aktuell ist die Online-Erfassungsplattform zur Einschreibung der Direktzahlungsprogramme für Direktzahlungen 2022 für alle Ganzjahresbetriebe noch geöffnet: Online-Erfassung der landwirtschaftlichen Daten

Ausnahme für vorzeitige Entalpung und Sommerungsbeiträge
Das Amt für Direktzahlungen hat entschieden keine Kürzungen der Sömmerungsbeiträge vorzunehmen, sollte die die Sömmerungsdauer aufgrund der starken Regenfälle im Mai und Juli 2021 verkürzt worden sein. Wir werden also eine spätere Aufalpung oder vorzeitigen Abalpung, zurückzuführen auf die ausserordentlichen Wetterlagen im Mai und Juli dieses Jahres und die damit verbundenen fehlenden Futtergrundlage berücksichtigen. Um aber von dieser Maßnahme profitieren zu können, muss die tatsächliche Bestossung in den Vorjahren mindestens zwischen 90 und 110 % des Normalbesatzes lieben.
Der Alpverantwortliche muss innerhalb von 10 Tagen ab dem Zeitpunkt der vorzeitigen Abalpung einen schriftlichen Antrag unter Angabe der Gründe und der Dauer der tatsächlichen Sömmerung stellen und zwar an folgende Adresse: Dienststelle für Landwirtschaft, Amt für Direktzahlungen, PF 437, 1951 Châteauneuf-Sion, oder unter: bernhard.grand@admin.vs.ch

Frühlingsfrost auf den Aprikosen - Ausserordentliche Finanzhilfe für Härtefälle


Die Situation im Zusammenhang mit dem Frost im Jahr 2021 erfordert eine kurzfristige Unterstützung der professionell bewirtschafteten Betriebe, die auf den Anbau von Aprikosen spezialisiert sind. Der Grundsatz eines ausserordentlichen A-fonds-perdu-Beitrags für als Härtefälle anerkannte Betriebe wurde durch den Schweizerischen Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden gutgeheissen. Der Kanton Wallis wird sich ebenfalls zu 40 Prozent an der gewährten Hilfe beteiligen.
Details zu den Anspruchsvoraussetzungen, das Antragsformular sowie Infos zum Vorgehen sind auf der Website der Dienststelle für Landwirtschaft unter folgender Adresse verfügbar: www.vs.ch/de/web/sca. Unterstützungsgesuche müssen bis spätestens am 15. September 2021 beim Amt für Obst- und Gemüsebau eingereicht werden.
Link zur Medienmitteilung: www.vs.ch/landwirtschaft

Neues Rezept für den Dôle AOC Wallis

© Nathalie Germanier

Der Staatsrat hat die Vorschriften für den Dôle auf Antrag des Branchenverbands Walliser Weine (BWW) überarbeitet. Das neue Rezept behält die Basis aus Pinot Noir und Gamay bei, gibt aber anderen roten Rebsorten mehr Raum. Ziel ist es, die Zusammensetzung zu modernisieren, um den Dôle AOC Wallis bei einem jüngeren Publikum positionieren zu können. Um den Dôle AOC Wallis auf dem Markt neu zu positionieren, wird der BWW eine landesweite Werbekampagne lancieren, die ab Vermarktungsstart des Jahrgangs 2021 im kommenden Frühjahr in den Vordergrund gestellt wird.
Link zur Medienmitteilung: www.vs.ch/landwirtschaft

Goldmedaillen für die kantonalen Gutsbetriebe

Die Gutsbetriebe des Staats Wallis haben sich bei der 15. Ausgabe des Grand Prix der Schweizer Weine besonders hervorgetan. Bereits mit einer Goldmedaille ausgezeichnet und für den Mondial du Chasselas nominiert, gewann der Fendant 2019 von Châteauneuf eine neue Goldmedaille. Mit Gold ausgezeichnet wird auch der Cornalin Vieilles Vignes 2017 und der Syrah 2019 von Grand Brûlé. Der Petite Arvine 2019 wurde mit Silber ausgezeichnet.  Mehr als 2'820 Weine von 455 Produzenten wurden einer Jury von 140 professionellen Verkostern vorgelegt. Herzlichen Glückwunsch an unsere Reben- und Kellerteams. Kommen Sie und entdecken Sie diese und andere Weine direkt auf unseren Weingütern, die jeden Tag in der Woche geöffnet sind.
Praktische Informationen finden Sie unter: https://www.vs.ch/de/web/sca/centre-de-competences-en-viticulture-et-oenologie

E-Vendanges:  Neuigkeiten 2021

Die Verbesserungen und Weiterentwicklungen der Anwendung e-Vendanges wurden vorgenommen, um den neuen Anforderungen der Schweizer Weinhandelskontrolle (SWK) und den Wünschen der Benutzerinnen und Benutzer gerecht zu werden, nachdem diese verschiedene Rückmeldungen und Beobachtungen gemacht hatten. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Erfassung der Bescheinigungen. Die Begriffe "eigene Produktion", "Zukauf" und "Lohnkelterung" müssen nämlich bei jede Bescheinigung angegeben werden. Zur Erinnerung: Die Weinlesekontrolle wird vom Einkellerer nach dem Prinzip der Selbstkontrolle durchgeführt. Der Kanton beaufsichtigt diese Selbstkontrollen. Es sei darauf hingewiesen, dass die Anwendung e-Vendanges bereits allen Kellereien offen steht. Einkellerer, die 2021 nicht einkellern möchten, müssen dies dem Weinbauamt bis am 3. September 2021 melden.
Alle praktischen Informationen finden Sie unter: https://www.vs.ch/de/web/sca/informations-pour-les-encaveurs

Beitrag «Agate für Kleinwiederkäuer»


Gemäss Artikel 21 «Weisungen zur kantonalen Politik in Sachen Tierzucht und Ackerbau» beschliesst die Dienststelle für Landwirtschaft, zur Verminderung des Arbeitsaufwandes, die obligatorischen Meldungen bei Agate von Geburten und Bewegungen bei Kleinwiederkäuern, finanziell zu unterstützen. Der entsprechende Unterstützungsbeitrag gilt ab 2021 bis 2023. Um den einmaligen Beitrag von CHF 0.75 pro erwachsenes Mutterschaf, welches zum Zeitpunkt des Antrages in AGATE registriert ist, zu beziehen, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  1. der Ganzjahresbetrieb befindet sich im Kanton Wallis;
  2. muss offiziell als Bewirtschafter anerkannt sein und die Standards der Tierschutzgesetzgebung einhalten;
  3. die Rechnung für den Kauf eines digitalen Lesegerätes muss vorliegen (rückwirkend bis 31.12.2015), welches zum Zeitpunkt der Anfrage die automatische Verknüpfung aller Bewegungen seines Betriebs mit AGATE ermöglicht.

Das Gesuch ist an folgende Adresse zu richten:
Amt für Viehwirtschaft, Beitrag AGATE, Postfach 437, 1951 Sitten. Der Beitrag kann nur einmal geltend gemacht werden.

Agrarvereinbarung zwischen Wallis und Kamerun


Die Walliser Landwirtschaftsschule unterzeichnet eine Partnerschaftsvereinbarung mit dem landwirtschaftlichen Institut von Obala in Kamerun. Dank dieser Partnerschaft können junge Walliser Landwirte in tertiärer Ausbildung ein Modul ihres Unterrichts in landwirtschaftlichem Unternehmertum in Afrika absolvieren. Dies unterstreicht den Willen der Walliser Landwirtschaftsschule, sich in einem internationalen Rahmen zu positionieren. Andere Austauschprogramme mit dem landwirtschaftlichen Institut von Obala sind in Planung, so eines über den Gemüseanbau, der in Kamerun weit verbreitet ist und ein wichtiger Unterrichtsbereich in Châteauneuf darstellt.
Link zur Medienmitteilung: www.vs.ch/landwirtschaft

Halten Sie den Götterbaum im Schach


Der Götterbaum ist als Zierbaum in die Schweiz gelangt. Der Baum wächst extrem schnell und bildet zahlreiche Ausläufer. Diese bilden dichte Bestände, welche das Wachstum einheimischer und kultivierter Arten behindern. Angesichts der sehr hohen Ausbreitungskapazität über Samen und der Schwierigkeiten, ihn nachher zu kontrollieren, es ist unerlässlich, seine Ausbreitung zu vermeiden. Das Ausreissen von Jungpflanzen und Einzelpflanzen (mit den Wurzeln) ist die beste Bekämpfungsmethode. Die Beseitigung grosser Bäume durch Fällen oder durch die Beringungstechnik erfordert Know-how und eine mehrjährige Überwachung.
Mehr Informationen: www.vs.ch/de/web/sca/plantes-envahissantes

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Postfach 437
1950 Sitten