Beitrag «Agate für Kleinwiederkäuer» Gemäss Artikel 21 «Weisungen zur kantonalen Politik in Sachen Tierzucht und Ackerbau» beschliesst die Dienststelle für Landwirtschaft, zur Verminderung des Arbeitsaufwandes, die obligatorischen Meldungen bei Agate von Geburten und Bewegungen bei Kleinwiederkäuern, finanziell zu unterstützen. Der entsprechende Unterstützungsbeitrag gilt ab 2021 bis 2023. Um den einmaligen Beitrag von CHF 0.75 pro erwachsenes Mutterschaf, welches zum Zeitpunkt des Antrages in AGATE registriert ist, zu beziehen, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- der Ganzjahresbetrieb befindet sich im Kanton Wallis;
- muss offiziell als Bewirtschafter anerkannt sein und die Standards der Tierschutzgesetzgebung einhalten;
- die Rechnung für den Kauf eines digitalen Lesegerätes muss vorliegen (rückwirkend bis 31.12.2015), welches zum Zeitpunkt der Anfrage die automatische Verknüpfung aller Bewegungen seines Betriebs mit AGATE ermöglicht.
Das Gesuch ist an folgende Adresse zu richten: Amt für Viehwirtschaft, Beitrag AGATE, Postfach 437, 1951 Sitten. Der Beitrag kann nur einmal geltend gemacht werden. |