Newsletter Dezember 2019

Bilanz des Feuerbrands


2019 gestaltete sich der Pflanzenschutz in den Baumkulturen vor allem wegen den besonderen Wetterbedingungen schwierig. Ein kalter und feuchter Frühling sowie punktueller Starkregen im Sommer und Herbst förderten die Entstehung von Krankheiten und das Auftreten von Schädlingen in den Kulturen. Der Feuerbrand hat 32 ha Obstkulturen befallen und führte zur Auszahlung von Entschädigungen in Höhe von 740’000 Franken. Lokal wurden grosse Schäden aufgrund von Bakteriose, Schorf, Kirschessigfliegen und Schildläusen registriert.

Medienmitteilung

Bürgschaftsfonds für Einkellerer

Das Departement für Volkswirtschaft und Bildung, durch die Dienststelle für Landwirtschaft und die Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation und das Bürgschafts- und Finanzzentrum (CCF AG) leiten in enger Zusammenarbeit mit dem Branchenverband der Walliser Weine finanzielle Unterstützungsmassnahmen für Kellereibetriebe ein. Sie erfolgen in Form einer Bürgschaft über zehn Millionen Franken, die den Erhalt von Bankkrediten erleichtern soll und orientieren sich an einer Lösung, die bereits im Rahmen des ausserordentlichen Frosts 2017 angewandt wurde. Die Unterstützung basiert auf bereits von der CCF AG verwalteten Fonds. Da diese Lösung keine Massnahmen des Gesetzgebers erfordert, kann sie sofort umgesetzt werden.

Um den Umfang der potenziellen Anträge einschätzen zu können – insbesondere im Hinblick auf eine gerechte und effiziente Nutzung der verfügbaren Geldmittel – läuft eine erste Frist für die Einreichung der Anträge durch die Einkellerer bis zum 30. Januar 2020.
Mehr zu wissen : www.ccf-valais.ch/de/

Medienmitteilung

Direktzahlungen 2019

Der Totalbetrag der Direktzahlungen 2019, welcher an die Landwirte ausbezahlt wurde, beläuft sich auf CHF 127.3 Millionen. Dieser Betrag entspricht in etwa jenem von 2018.

Die ökologischen Beiträge machen 35% der Totalbeiträge aus.

Mit dem folgenden Link finden Sie die Entwicklung und die Verteilung der Direktzahlungen nach Art der Beiträge :
Entwicklung der Direktzahlungen nach Beitragsprogrammen für die Jahre 2013-2019

Neuheiten für die Kontrollen der landwirtschaftlichen Betriebe ab 2020

Ab 2020 werden die Basiskontrollen vereinfacht. Es werden nur noch die entscheidenden Punkte kontrolliert. Wenn diese Punkte jedoch Mängel aufweisen, wird eine Gesamtkontrolle vorgenommen.

Gleichzeitig werden neue Kontrollen für gewisse Risikofaktoren eingeführt. Die Themen, welche für 2020 von der Arbeitsgruppe des Bundesamtes für Landwirtschaft vorgemerkt wurden, sind folgende:

  • Tierwohl: Weideflächen für das Programm regelmässiger Auslauf im Freien (RAUS)
  • Pufferstreifen jeglicher Art
  • Pflanzenschutz
  • Schutz vor Erosion und Begrünung
  • Extenso Kulturen

Die neuen Kontrollpunkte für den Gewässerschutz werden 2020 eingeführt.

Nicht angemeldete Kontrollen auf Betrieben mit Nutztieren

Zur Erinnerung: 40% der Kontrollen betreffend Tierwohl und Tierschutz werden nicht angemeldet. Wir bedanken uns zum Voraus bei den Tierhaltern/innen den Kontrolleuren/innen den Zugang zu den Tierunterkünften zu gewährleisten, auch wenn sie als Tierhalter selber nicht anwesend sind.

Tiertransportvorschriften

Die Viehtransporter zahlreicher Landwirte wurden auf dem Weg zum Schlachthof kontrolliert. Dabei musste festgestellt werden, dass nicht jeder Züchter die geltende Gesetzgebung kennt. Die Tiertransportvorschriften befinden sich in der Tierschutzverordnung (TSchV) vom 23. April 2008, Art. 164 und 165. Das diesbezügliche Merkblatt gibt Ihnen einen Einblick in die gesetzlichen Anforderungen.

Neben dem obligatorischen Innenabschlussgitter (am Heck) präzisiert die Weisung, dass der Boden des Tiertransporters mit Einstreumaterial oder gleichwertigem Material bedeckt sein muss, das Harn und Kot aufnimmt und für die Ruhepausen geeignet ist. Ein geeignetes Einstreumaterial muss folgende Eigenschaften haben:

  • geringe Staubbildung,
  • absorbierend,
  • kompatibel mit den zu transportierenden Tieren.

Gleitsichere Böden sowie Trennwände, Gatter und Stützvorrichtungen müssen verhindern, dass Tiere ausgleiten oder Transportbehälter sich verschieben können. Ein Boden aus Riffelblech, Holz oder Gummi ist keine Garantie gegen Ausrutschen. Das geeignete Einstreumaterial hindert die Tiere am Ausrutschen. Die Tiere dürfen weder unter noch durch das Abschlussgitter hindurch passen oder gar darüber springen.
Mehr zu wissen : www.blv.admin.ch

Weiterbildungsprogramm 2019/2020

Das Weiterbildungsprogramm 2019/2020 des Landwirtschaftszentrums Visp ist aufgeschaltet. Die Verantwortlichen haben ein abwechslungsreiches Programm gestaltet. Anmeldungen können unter www.vs.ch/dlw-weiterbildung

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Dienststelle für Landwirtschaft
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1950 Sitten