Spezial Newsletter Wassermangel auf den Alpen

Wassermangel auf den Alpen

Die Dienststelle für Landwirtschaft wurde wegen Anfragen zum Wassermangel auf den Alpen um Hilfe gebeten. Gerne informieren wir Sie, über das entsprechende Vorgehen, bzgl. Antragsgesuch bei Wassermangel. 

1.    Wenn ein Alpbewirtschafter nicht in der Lage ist, einen Wassermangel zu beheben, muss er bei der zuständigen Gemeinde, in der sich seine Alp befindet, einen Antrag auf Hilfe stellen. Nach einer Analyse leitet diese das Gesuch an den Kanton - Amt für zivile Sicherheit und Militär (DZSM) weiter, insofern die nötigen Informationen, gemäss Punkt 3 geliefert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass jedes Gesuch, welches direkt an den Kanton, oder an andere Organisationen eingereicht wird, automatisch abgelehnt wird, was zu unnötigen Verzögerungen führt.

2.   Der Antrag muss bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Es muss sich um eine ausgeprägte Dürreperiode handeln, die nicht nur einige Sömmerungsbetriebe betrifft, sondern sich in einem grossen Gebiet stark auswirkt;
  • Was den Hubschraubertransport durch die Armee betrifft, so ist es in Ausnahmesituationen möglich, die Armee für solche Transporte anzufordern. Allerdings hat niemand einen Anspruch darauf, diese Hilfe zu erhalten; entsprechende Gesuche können abgelehnt werden, wenn der Bedarf anderweitig gedeckt werden kann (z. B. durch einen privaten Helikoptertransport).  
    Bezüglich der privaten Fluggesellschaften im Kanton sind hier die telefonischen Kontaktdaten:
    o Air Glaciers :  027/329.13.02
    o Eagle Valais :  027/327.30.60
    o Heli-Alpes :    079.858.23.25 oder 027.452.40.00 
    o Air-Zermatt :  027/570.70.70
    -  Das Subsidiaritätsprinzip muss eingehalten werden. Die Konkurrenzfreiheit des zivilen Sektors muss gewährleistet und nachgewiesen werden, d.h. die Privatunternehmen in der Region müssen nicht in der Lage sein, die Nachfrage zu befriedigen;
    -   Die Befüllung per Hubschrauberdes des Tanks/Sees/... ist über die Strasse nicht möglich und die Bedingungen für eine Befüllung aus der Luft sind erfüllt (ausreichend grosse Öffnung des Tanks oder die Möglichkeit, ein Wasserbecken mit einer Pumpe aufzustellen usw.);
    -   Eine mögliche Wasserversorgung findet nur einmalig statt, nämlich zur kurzfristigen Überbrückung einer Notsituation.

3.   Um korrekt bearbeitet zu werden, muss der Antrag auf Unterstützung an die Gemeinden folgende Informationen enthalten:
-  Kontaktdaten des Empfängers des Transports, einschliesslich einer Telefonnummer
-  Lieferadresse und geografische Koordinaten
-  Wassermenge in m3 und gewünschtes Lieferdatum
-  Verfügbarkeit eines Tanks oder nicht
-  Lieferung von Tanks (Becken): Angaben zum Fassungsvermögen
-  Nachweise, dass alle zivilen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden

4.   Eine Abwägung der finanziellen Kosten wird in jedem Fall vorgenommen. Denn ein Einsatz muss sich lohnen und den Betreiber in die Lage versetzen, die Saison ohne weitere Anfragen zu beenden, da er weiss, dass er keine staatliche finanzielle Unterstützung erhalten kann

5.   Um künftigen schwierigen Sömmerungssaisons vorzusorgen, laden wir Sie bereits jetzt ein, die Massnahmen und Orte zu erfassen, an denen eventuelle Verbesserungen im Bereich des Tränkewassers vorgenommen werden könnten. Im Laufe des Herbstes wird eine Umfrage durchgeführt, um diesen Bedarf auf den Alpen im Wallis zu ermitteln.

Zur Erinnerung: Was das Futter betrifft, erlaubt der Staat Wallis unverzüglich die Beweidung vor dem 1. September von extensiv und wenig intensiv genutzten Wiesen, angrenzenden Pufferstreifen von Hecken sowie von Uferwiesen, jedoch mit Ausnahme der Flächen mit NHG-Verträgen (Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz) und der 10% ungemähten Flächen in ökologischen Verbundsystemen. Für Sömmerungsbetriebe ist es ab sofort erlaubt, die Tiere mit Raufutter (Heu) zu versorgen, um die durch schlechten Graswuchs verursachten Mängel zu beheben und so den vorzeitigen Alpabzug des Viehs zu vermeiden. 

Kontakt: Amt für Viehwirtschaft - 027 606 75 40

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1950 Sitten