Anerkennung von Landwirtschaftsbetrieben: neuer Zeitplan ab 2021
Die kantonale Dienststelle für Landwirtschaft informiert die künftigen Gesuchsteller, dass sich der neue Zeitplan für die Anerkennung von Betrieben ab dem Jahr 2021 wie folgt präsentiert:
Frist für die Abgabe aller für die Anerkennung notwendigen Unterlagen: 31. Januar. Der Antrag für Direktzahlungen (Flächenerhebung) muss mit der ersten Online-Erfassung der landwirtschaftlichen Daten erfolgen, die unter Vorbehalt allfälliger Änderungen dem jährlichen Zeitplan entsprechend um den 15. Februar endet.
Arbeitsabschluss der BAK (auch für komplexe Fälle): 31. Juli.
Für 2020 gelten die üblichen Fristen, d.h.: der Antrag auf Betriebsanerkennung muss bis zum 1. Mai gestellt werden. Der Antrag für Direktzahlungen (Flächenerhebung) muss vor dem 15. März erfolgen.
Werden diese Fristen nicht eingehalten, kann die Anerkennung für das laufende Jahr nicht garantiert werden und der Anspruch auf Direktzahlungen und andere möglichen Beiträge ist provisorisch eingestellt. Das Anerkennungsgesuch wird für das nachfolgende Jahr geprüft, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Mehr Infos unter: https://www.vs.ch/de/web/sca/reconnaissance-des-exploitations
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