Newsletter Juli 2022

Gesuch für Sömmerungsbeiträge
Allen Alpbewirtschafterinnen und -bewirtschaftern verbleibt noch eine knappe Woche Zeit, um ihr Beitragsgesuch zu validieren. Am 3. August endet die Online-Erfassung der Sömmerungsdaten. Halten Sie diesen Termin unbedingt ein!
Link: Online-Erfassung der Landwirtschaftsdaten

Anmeldung für Direktzahlungen 2023
Vom 15. bis am 31. August 2022
ist die Online-Erfassung der landwirtschaftlichen Daten für die Anmeldung zu den Direktzahlungen 2023 offen. Der Basisbeitrag ist ab 2023 tiefer als bisher angesetzt. Zum Ausgleich dieser Kürzung bestehen neue Produktionssystembeiträge, welche die Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln, die Einrichtung von Nützlingsflächen, Massnahmen zur Bodenerhaltung und zur Reduktion des Stickstoffeinsatzes sowie die Weidehaltung von Rindern unterstützen. Wenn Sie bei diesen Programmen mitmachen wollen, müssen Sie sich zwingend jetzt online dafür anmelden.

Trockenheit – Massnahmen zur Entlastung der Landwirtschaft


Angesichts der aktuellen Trockenheit erlaubt der Kanton Wallis ab sofort die Beweidung vor dem 1. September von extensiv und wenig intensiv genutzten Wiesen, von an Hecken angrenzenden Pufferstreifen sowie von Uferwiesen, jedoch mit Ausnahme der NHG-Vertragsflächen (Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz) und der nicht gemähten 10% in den ökologischen Vernetzungsflächen. Sömmerungsbetriebe dürfen ab sofort mit Raufutter (Heu) versorgt werden, um die durch schlechten Graswuchs verursachten Mängel auszugleichen und so den vorzeitigen Alpabtrieb des Viehs zu vermeiden.
Weitergehende Gesuche sind einzelbetrieblich an die Dienststelle für Landwirtschaft zu richten; diese wird die Situation in den nächsten Wochen weiterhin beobachten und nötigenfalls neu beurteilen.

Weinlese 2022: Schätzung der potenziellen Traubenernte


Anfang Juli veröffentlichte das Weinbauamt die Schätzung der potenziellen Traubenernte für die Gesamtheit des Walliser Rebberges, nachdem es 361 repräsentative Parzellen geschätzt hatte. Diese Schätzung ermöglicht es, der ganzen Branche von der Produktion und bis zur Einkellerung, Anweisungen für die Ertragsregulierung zu geben, damit alle die von der Branchenorganisation der Walliser Weine festgelegten Ertragsgrenzen für die Ernte 2022 (gemäss Amtsblatt vom 24. Juni 2022) einhalten können. Angesichts dieser Schätzung und in Abwesenheit etwaiger Probleme benötigen alle Rebsorten eine Ertragsregulierung. Die Rebbergkontrolle beruht in erster Linie auf dem Grundsatz der Eigenkontrolle und liegt somit in der Zuständigkeit des Bewirtschafters. Ab dem 25. Juli 2022 führt der Branchenverband der Walliser Weine (IVV) eine Kampagne zur Kontrolle des Behangs durch; das Verfahren wurde in diesem Jahr überarbeitet, um die Deklassierung von Traubenlieferungen zu gewährleisten, welche die Kriterien der AOC nicht erfüllen.
Ernteschätzung und Anleitung zur Ertragsregulierung: www.vs.ch/web/sca/estimation-de-recoltes   

Verordnung über die Reben und den Wein
Die geänderte Verordnung über die Reben und den Wein trat am 1. Juli 2022 in Kraft. Die wichtigsten Anpassungen betreffen die Kontrollen im Rebberg und die organoleptischen Kontrollen, die Abschaffung der separaten Produktionsrechte für die Rebberge unterhalb von Evionnaz, die Erhebung der Lagerbestände oder auch die Verwendung der lokalen Namen. 
Link zur Verordnung: https://lex.vs.ch/app/de/texts_of_law/916.142

Strukturverbesserungsmassnahmen stärken regionale Wirtschaft nachhaltig


Die regelmässigen Investitionen in landwirtschaftliche Projekte zahlen sich aus. Gemäss einer Studie im Auftrag des Bundesamts für Landwirtschaft führen sogenannte Strukturverbesserungsmassnahmen zu jährlichen Gesamtinvestitionen von knapp 500 Millionen Franken. Dadurch wird die wirtschaftliche Leistungskraft der Regionen erhalten und gestärkt. Vor allem die Berggebiete profitieren.
Mehr Infos: www.vs.ch/de/web/sca/ameliorations-structurelles  

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Dienststelle für Landwirtschaft
Postfach 621
1950 Sitten