Newsletter März 2023

Zu ihrem 100-jährigen Bestehen gibt sich die Walliser Landwirtschaftsschule ein neues Logo, das von Gérald Dayer, Chef der Dienststelle für Landwirtschaft, Christophe Darbellay, Chef des Departements für Volkswirtschaft und Bildung, sowie Raphaël Gaillard, Direktor der Schule, enthüllt wurde. © sedrik nemeth

100 Jahre Walliser Landwirtschaftsschule: ein abwechslungsreiches und volksnahes Festprogramm

Die Walliser Landwirtschaftsschule (WLS) feiert 2023 ihr 100-jähriges Jubiläum. Die Direktion der WLS und die Dienststelle für Landwirtschaft haben zur Feier dieses Jubiläums ein abwechslungsreiches und volksnahes Programm zusammengestellt. Die Highlights: ein Tag der offenen Tür (Samstag, 6. Mai 2023), als Ehrengast an der Foire du Valais und ein Buch. Das Festprogramm ist online auf folgender Internetseite, die speziell diesem Jubiläum gewidmet ist: www.chateauneuf100ans.ch.
www.youtube.com

Unterstützung für die Anpflanzung resistenter Rebsorten

Die total revidierte Strukturverbesserungsverordnung des Bundes ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Ab diesem Jahr wird es insbesondere möglich sein, finanzielle Unterstützung für die Anpflanzung resistenter Rebsorten zu erhalten, deren Anbau eine deutliche Reduzierung der Behandlungen gegen Mehltau und Falschen Mehltau ermöglicht. Die eidgenössische Liste wurde mit Datum vom 9. Dezember 2022 vom Bundesamt für Landwirtschaft veröffentlicht. Unter Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen im Wallis und des derzeit verfügbaren Wissensstandes über diese Rebsorten wurde die Liste der resistenten Rebsorten, die für die Bepflanzung im Wallis unterstützt werden, angepasst. Diese Liste ist entwicklungsfähig und es können neue Rebsorten aufgenommen werden, je nach Entwicklung der Kenntnisse und der laufenden Versuche im Wallis, insbesondere in Bezug auf die önologischen Qualitäten dieser Rebsorten, ein Kriterium, das vom BLW nicht berücksichtigt wurde. Unterstützungsgesuche für die Anpflanzung resistenter Rebsorten können beim Amt für Strukturverbesserungen eingereicht werden. Alle Informationen zur Einreichung des Unterstützungsantrags sind unter diesem Link beschrieben: www.vs.ch/landwirtschaft 

Zivildienstleistende für den Herdenschutz gesucht

©agrigroupe

Die Dienststelle für Landwirtschaft sucht von Mai bis Oktober 2023 Zivildienstleistende für die Unterstützung des Herdenschutzes auf den Walliser Alpen. Die Hauptaufgaben sind: Unterstützung des Hirten oder des Betriebsleiters bei der Herdenführung, Überwachung der Herde am Tag oder in der Nacht, Aufstellen von Zäunen und Einrichten von Nachtpferchen, Hilfe bei der Führung von Herdenschutzhunden und Hilfe bei Angriffen. Bei Interesse besuchen Sie das Leistungsportal des Zivildienstes unter: www.ezivi.admin.ch und suchen Sie nach der Leistungsbeschreibung Nr. 98716, die Ihnen weitere Informationen bietet.

Aufruf an Produzenten für ein Mischkulturprojekt

Der Sortengarten Erschmatt sucht interessierte Produzenten, die im nächsten Jahr auf kleinen Flächen Versuche mit Ackerbohnen/Sommerweizen-Mischungen durchführen möchten. Im Rahmen des Projekts NAP-PGREL: Mischkulturen aus Ackerbohnen und Sommerweizen für den Alpenraum soll der Anbau dieser Mischkulturen in der Praxis getestet werden. Der Alpenraum ist durch den Klimawandel besonders gefährdet. Mischkulturen werden seit langem als eine Möglichkeit zur Stabilisierung der Erträge untersucht. Diese tragen durch ihre Vielfalt zur Resilienz der Kulturen bei. In diesem Projekt wird das Potenzial lokaler Ackerbohnensorten in Mischkulturen mit Sommerweizen getestet. Dadurch soll eine lokal erzeugte, hochwertige und nachhaltigere Protein- und Stärkequelle für die Alpenregion sichergestellt werden. Weitere Informationen: www.pgrel.admin.ch

Obligatorische Behandlung von Parzellen, die im Jahr 2022 von Feuerbrand befallen waren

© Dienststelle für Landwirtschaft

Seit 2022 wird der Kanton Wallis als Gebiet mit geringer Prävalenz eingestuft. Zusätzlich zur obligatorischen Überwachung, die für alle Besitzer von Feuerbrand-Wirtspflanzen auf dem Kantonsgebiet gilt, ordnete das Amt für Obst- und Gemüsebau mit Beschluss vom 15. März 2023 für alle Kernobstparzellen, die 2022 vom Feuerbrand befallen waren, obligatorische vorbeugende Behandlungen an, wenn ein Infektionsrisiko für die Hauptblüte besteht. In Parzellen, die zwischen 2019 und 2021 betroffen waren, werden Behandlungen dringend empfohlen. Die Dienststelle für Landwirtschaft wird vorbeugende Behandlungen, die auf den seit 2019 befallenen Parzellen durchgeführt werden, finanziell unterstützen. Weitere Informationen finden Sie im Entscheid des Amtes für Obst- und Gemüsebau vom 15. März 2023, die unter www.vs.ch/agriculture abrufbar ist.

Gute Planzenschutzpraxis einhalten

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) ist notwendig, um qualitativ hochwertige Trauben, Obst und Gemüse in angemessenen Mengen zu produzieren. Durch die Einhaltung der guten landwirtschaftlichen Praxis können die mit den Behandlungen verbundenen Risiken stark eingeschränkt werden. Erinnerung an einige wichtige Punkte:
Das Befüllen und Waschen von Sprühgeräten muss auf einem gesicherten Platz erfolgen. Die Abdrift kann durch die Wahl des Anwendungszeitpunkts auf der Parzelle begrenzt werden. Gute Bedingungen sind gegeben bei Wind weniger als 12 km/h (Fahnen flattern nicht, die Blätter der Bäume bewegen sich nicht ständig), bei einer Luftfeuchtigkeit von 60%, bei trockenem Laub und bei abgetrocknetem Boden. Häufig sind diese Bedingungen am frühen Morgen oder eventuell am Abend gegeben. Die Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln wird durch die Einhaltung einer 6 m breiten Pufferzone (bei Direktzahlungen; ohne DZ: 3 m) entlang von Oberflächengewässern sowie von mindestens 50 cm breiten Pufferstreifen (in allen Fällen) entlang aller Strassen und Wege begrenzt. In dieser Zone dürfen keine PSM, einschliesslich Herbizide sowie keine Dünger ausgebracht werden. Beachten Sie zusätzlich auch Einlaufschächte, um die herum die Pufferzone ebenfalls 3 bis 6 m breit sein muss.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.

DigiFLUX: Die zukünftige digitale Erfassung der beruflichen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln

Ab 2025 müssen landwirtschaftliche Betriebe den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf einer vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) entwickelten Online-Plattform erfassen: DigiFLUX. Diese Pflicht wird auch für den Handel gelten: Wer Pflanzenschutzmittel, Dünger oder Kraftfutter verkauft oder liefert, muss dies deklarieren. Das BLW stellt ab sofort Informationen unter www.digiflux.info zur Verfügung.

Neue Käserei in Grengiols

© Bundesamt für Landwirtschaft BLW

Die 1927 gegründete Genossenschaft der Käseproduzenten von Grengiols verfügt über eine neue, moderne Infrastruktur, die unterhalb des Dorfes liegt. Zehn Landwirte aus den Gemeinden Grengiols und Binn, von denen neun vollzeitbeschäftigt sind, bewirtschaften eine Fläche von 227 Hektaren in den Bergzonen 3 und 4. Im Sommer nutzen sie die Alpen Fugge und Binneralpen. Ihre Milchkühe liefern jährlich über eine Million Kilogramm Milch, aus der unter anderem der Walliser Raclettekäse AOP "Gomser 55", sowie Halbhartkäse und Mutschli hergestellt werden.
Weitere Informationen : www.nlt.admin.ch

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